1. Allgemeines
Mit der Zusendung Ihres Textes erklärt sich der/die Autor*in mit den Mitschreibbedingungen einverstanden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich.
2. Mitschreibvoraussetzungen
Mitschreiben kann jede oder jeder, die/der sich eingeladen fühlt seine Gedanken mit seinen Mitmenschen zu teilen. Themen und gewählte Textform sind dabei frei. Einige Formalitäten müssen dennoch beachtet werden, damit einer Veröffentlichung nichts im Wege steht.
Der Text muss folgende Kriterien erfüllen:
- Der Text darf aus ethisch-moralischen Gründen nicht gegen das Menschenrecht verstoßen.
- Der Text darf noch nicht veröffentlicht worden sein.
- Der Text darf nicht von Werken dritter Stammen, auch nicht auszugsweise. Zitate sind möglich.
3. Die Einsendung per Online-Formular
Die Einsendung des Textes erfolgt über ein Online-Formular auf nacht-gedanken-buch.de oder via E-Mail an texte@nacht-gedanken-buch.de
4. Urheberrecht
Jede*r Teilnehmende*r versichert, dass das von ihm*ihr eingesandte Text frei von Rechten Dritter ist und er*sie frei darüber verfügen darf. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der*die Teilnehmende PAKK e.V. von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Textbeiträge ist ausschließlich die übermittelnde Person.
Der*die Teilnehmende überträgt PAKK e.V. mit der Einsendung seines*ihres Textes das nichtausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dem Text.
Die möglichen Nutzungsarten umfassen insbesondere:
- Veröffentlichung des Textes ohne Angabe des Namens oder anderen personenbezogenen Daten auf nacht-gedanken-buch.de und auf den Social Media-Präsenzen (Facebook und Instagram) von Nacht.Gedanken und seinen Kooperationspartnern.
- Abdruck in Print- und Online-Publikationen (z.B. Veröffentlichung einer Buchvariante von Nacht.Gedanken, Tageszeitungen, Fachmagazine, Literatur- und Bildungsportale) sowie Zeitungen, die über Nacht.Gedanken berichten.
- Dokumentation & Bewerbung der Nacht.Gedanken, z.B. auf Buchmessen, Literaturfesten, Lesungen und ähnlichen Veranstaltungen sowie in Museen und Schulen (z.B. durch Plakate oder Postkarten)
- gegebenenfalls Nutzung für Sendezwecke durch Radiosender
Der*die Mitschreibende kann diese Einwilligung bis zum 31.12.2021 widerrufen. Zur Ausübung dieses Widerrufs genügt eine E-Mail an texte@nacht-gedanken-buch.de. Nach Ablauf dieses Datums ist eine Veröffentlichung in gedruckter Buchform geplant und somit kein Widerruf mehr möglich.
Die eingesandten Texte dürfen mit Werken Dritter zusammen genutzt, vervielfältigt, gesendet, zugänglich gemacht werden, auch als Textausschnitt. PAKK e.V. darf die eingesandten Texte insbesondere für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (s. oben genannte Nutzungsarten) nutzen und ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen der Berichterstattung auf andere zu übertragen.
Die Mitschreibenden können für sämtliche Veröffentlichungen keine Vergütung oder ein sonstiges Entgelt verlangen.
PAKK e.V. behält sich vor, nicht sämtliche Texte zu veröffentlichen, sondern eine Auswahl aus den Einsendungen zu treffen. Ebenso kann PAKK e.V. Texte nachträglich aus dem Projekt Nacht.Gedanken entfernen.
5. Datenschutz
Alle persönlichen Daten der Mitschreibenden werden ausschließlich im Rahmen des Nach.Gedanken Projektes zu organisatorischen und administrativen Zwecken sowie zur Kommunikation mit den Mitschreibenden und unter Berücksichtigung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
6. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Änderung der Bestimmungen
PAKK e.V. behält sich vor, die Mitschreibbedingungen für eine Optimierung der Abläufe zu verändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitschreibbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Mitschreibbedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Mitschreibbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.
Stand: 23.04.2021